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oder per Mail: info@hausdorf-blk.de
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Hausdorf Dienstleistungen
Inh. Kevin Bayerlein
Am Gewerbegebiet 4a
95185 Gattendorf
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Hausdorf Dienstleistungen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt als Dienstleistungen im Bereich Pflaster- & Flächenreinigung, Objekt- und Gartenpflege, Außenanlagenbau. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen freibleibend. Für die Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen außerhalb des Raumes von Hof und Gattendorf wird eine Gebühr in Höhe von 3 % der kalkulierten Angebotssumme, mindestens jedoch 45,00 EUR sowie die Anfahrt für die Besichtigung berechnet. Im Falle der Auftragserteilung wird diese Gebühr vollständig auf die Auftragssumme angerechnet.
4. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu begleichen.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert belehrt. Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen, insbesondere Zugänge, Strom- und Wasseranschlüsse, rechtzeitig zur Verfügung stehen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für witterungsbedingte Einflüsse, natürliche Abnutzung und Pflanzenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage ist ausschließlich das schriftliche Angebot von HAUSDORF. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
4. Leistungsänderungen und Nachträge
Erforderliche oder zusätzlich beauftragte Leistungen gelten als Nachtragsleistungen und werden gesondert vergütet. Eine dokumentierte mündliche Freigabe ist ausreichend.
5. Ausführungsfristen
Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6. Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder nicht innerhalb von 5 Werktagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.
7. Preise und Abrechnung
Abrechnung nach Angebot oder Zeitaufwand. Mindestabrechnung 1 Stunde, danach je angefangene 30 Minuten. Anfahrtszeiten und Entsorgungskosten können gesondert berechnet werden.
8. Zahlungsbedingungen und Vergütung
8.1 Preise und Umsatzsteuer: Alle vereinbarten Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen.
8.2 Fälligkeit von Pauschalen und Sonderleistungen: Monatliche Pauschalvergütungen (z. B. für regelmäßige Unterhaltsreinigung, Winterdienst-Bereitstellung oder wiederkehrende Gartenpflege) sind jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag des laufenden Monats ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sonderleistungen oder Einzelaufträge (z. B. Sonderreinigungen, Reparaturen, einmalige Grünschnitte) werden nach erbrachter Leistung abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3 Zahlungsverzug und Pauschale: Der Kunde gerät nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Fristen automatisch und ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist die Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Zudem wird im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.
8.4 Preisanpassung (Indexierung): Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist der Anbieter berechtigt, die monatlichen Pauschalen bei nachweisbaren Kostensteigerungen (insb. Tariflohnerhöhungen in der Gebäudereinigung/im Handwerk oder drastisch gestiegene Material- und Treibstoffkosten) mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen angemessen anzupassen.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen vermeintlicher Teilmängel an einem Objekt ist auf den Teil der Vergütung beschränkt, welcher dem mangelhaften Teil der Leistung entspricht.
10. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
11. Subunternehmer
HAUSDORF ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung oder Vertragsanpassung.
13. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Laufende Verträge können mit 4 Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
14. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
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