Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verbraucher (B2C)

Hausdorf 

Objektpflege mit System

Inh. Kevin Bayerlein

Am Gewerbegebiet 4a 

95185 Gattendorf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Hausdorf Dienstleistungen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Objekt- und Gartenservice, Entrümpelung und Außenflächenreinigung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen freibleibend. Für die Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen außerhalb des Raumes von Hof und Gattendorf wird eine Gebühr in Höhe von 3 % der kalkulierten Angebotssumme, mindestens jedoch 45,00 EUR sowie die Anfahrt für die Besichtigung berechnet. Im Falle der Auftragserteilung wird diese Gebühr vollständig auf die Auftragssumme angerechnet.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu begleichen.

6. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert belehrt. Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen, insbesondere Zugänge, Strom- und Wasseranschlüsse, rechtzeitig zur Verfügung stehen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für witterungsbedingte Einflüsse, natürliche Abnutzung und Pflanzenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage ist ausschließlich das schriftliche Angebot von HAUSDORF. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

4. Leistungsänderungen und Nachträge

Erforderliche oder zusätzlich beauftragte Leistungen gelten als Nachtragsleistungen und werden gesondert vergütet. Eine dokumentierte mündliche Freigabe ist ausreichend.

5. Ausführungsfristen

Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6. Abnahme

Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder nicht innerhalb von 5 Werktagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.

7. Preise und Abrechnung

Abrechnung nach Angebot oder Zeitaufwand. Mindestabrechnung 1 Stunde, danach je angefangene 30 Minuten. Anfahrtszeiten und Entsorgungskosten können gesondert berechnet werden.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten § 288 BGB sowie eine Verzugspauschale von 5 €.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.

11. Subunternehmer

HAUSDORF ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung oder Vertragsanpassung.

13. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Laufende Verträge können mit 4 Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden.

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt

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